Kaum ein anderer Begriff im Bereich der Lebens- oder Rentenversicherung wird so oft missverstanden wie der Begriff des "Garantiezinses".
Wir haben eine nichtrepräsentative Umfrage dazu durchgeführt mit dem Ergebnis, dass 99 % der von uns befragten Personen, darunter auch Juristen und Betriebswirte, nicht wussten, was der Garantiezins der Lebensversicherung genau ist, mit anderen Worten, auf was sie 4 % oder 3,25 % Zinsen erhalten. 99 % der von uns Befragten gingen davon aus, dass die von Ihnen monatlich oder jährlich eingezahlten Beiträge entsprechend verzinst werden. Genau das haben in der Vergangenheit auch viele Vertreter erzählt oder wenigstens suggeriert. Es ist ein fataler Irrglaube. Verzinst wird nur der Sparanteil des Vertrages, also derjenige Teil, der nach Abzug von Risikokosten, Abschlußkosten (also Provisionen für den Vertrieb) und Verwaltungskosten noch übrig bleibt. Das können 85 % des Beitrages sein oder 60 % oder 70 %, Sie erfahren den genauen Betrag nicht.
Die Höhe des "Sparanteiles" ist das bestgehütete Geheimnis der Versicherungsbranche. Wenn Sie Ihre Versicherung nach der Höhe Ihres Sparanteiles fragen, werden Sie niemals eine schriftliche Antwort mit der tatsächlichen Höhe erhalten, nach der Gesetzeslage müssen die Versicherer die Höhe des Sparanteiles nicht preisgeben.
Die meisten der von uns Befragten hätten Ihre Lebensversicherung niemals abgeschlossen, wenn sie gewußt hätten, dass gar nicht ihre Beiträge mit 4 oder 3,25 % verzinst werden, sondern nur der viel kleinere "Sparanteil".
Beispiel:
Wer 100,-- € für 5 Jahre zu einem Minizins von 1 % auf sein Sparbuch legt, erhält nach 5 Jahren mit Zinseszins 105,10 €.
Wer einmalig 100,-- € in eine Versicherung gezahlt hat, die 4 % Garantiezins auf den Sparanteil bietet, der erhält bei Annahme eines Sparanteiles von 70 % nach 5 Jahren 85,16 €.
Das erklärt, warum bei vielen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen erst nach 10 Jahren die Summe der eingezahlten Beiträge als "Rückkaufswert" erreicht wird.
Andersherum: Wer nach 25 Jahren seine Auszahlung bekommt, erhält meist mehr als die eingezahlten Beiträge, denn irgendwann übersteigen die Rückkaufswerte meist die Summe der eingezahlten Beiträge.
Der "Trick" der Versicherungsbranche ist nun folgender: Wer 25 Jahre monatlich 200 € einzahlt, also insgesamt 60.000 €, und dann 70.000,-- € ausbezahlt bekommt, der sieht nicht auf Anhieb, wie die eingezahlten Beiträge sich verzinst haben, es sind eben plus 10.000,-- €. Erst mit Hilfe mathematischer Formeln lässt sich nachrechnen - und wer tut das schon - wie der Zins auf die tatsächlich gezahlten Beiträge ausgefallen ist, oft liegt er zwischen 0,5 und 2 %, bei frühen Kündigungen liegt er oft deutlich im Minusbereich. Im Beispielfall (25 Jahre monatlich 200,-- € eingezahlt, insgesamt 60.000,-- €, Auszahlung 70.000,-- €, liegt die Beitragsverzinsung bei gerundet 1,21 %)
Nun hat der Bundesgerichtshof für viele Verbraucher eine Möglichkeit eröffnet, die Auszahlungssumme (auch nachträglich) zu erhöhen oder aber vorteilhaft aus den Verträgen auszusteigen. Das Zauberwort heißt "Widerspruch", lesen Sie hier nach, worum es geht und wie es geht.