Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015 Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #
Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #  

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Die Chancen für Versicherungskunden stehen jetzt gut, wir haben in einer hohen Zahl von Fällen (siehe Liste unten) bereits erhebliche Nachzahlungen / Mehrzahlungen zugunsten unserer Mandanten ausgehandelt bzw. erstritten.

 

Betroffen sind all´jene, deren Verträge im Zeitraum 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden und die gar nicht oder unzureichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt wurden oder notwendige Verbraucherinformationen nicht erhalten haben.

 

Bei falscher Widerspruchsbelehrung oder nicht ausreichenden Verbraucherinformationen kann nach dem Grundstzurteil des BGH auch noch dann widersprochen und Nachschlag verlangt werden, wenn der Vertrag bereits nach regulärem Ablauf oder Kündigung ausgezahlt ist.

 

Statt weniger oder nur etwas mehr als die Summe Ihrer eingezahlten Beiträge zurückzuerhalten, besteht jetzt Hoffnung, je nach Laufzeit des individuellen Vertrages eine um bis zu 30 % höhere Auszahlungsumme zu erhalten, soweit klassische Lebens- oder Rentenversicherungen betroffen sind.

Bei fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherungen sind sogar noch deutlich höhere Verbesserungen von bis zu 200 % in Einzelfällen realisierbar, auch nachträglich.

 

Das rechnet sich für fast jeden, insbesondere aber für alle, die ohnehin aktuell über eine Kündigung nachdenken oder aber bereits gekündigt haben und ihre Auszahlung nach Kündigung schon erhalten haben, eventuell bereits vor etlichen Jahren. Es macht also Sinn, auch alte Unterlagen noch einmal genau zu durchleuchten, hier können erhebliche Chancen schlummern.

 

Aber Achtung: Das Mittel der Wahl ist nicht die "Kündigung", sondern der "Widerspruch" (das ist etwas komplett anderes) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und die Auffassung des Bundesgerichtshofes und diverser Instanzgerichte.

Möglich ist aber auch, KÜndigung und Widerspruch zu kombinieren.

 

Wir beraten Sie gerne zu Ihrem persönlichen Vertrag.

 

Wenn Sie Ihren Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag im Zeitraum 1995 - 2007 abgeschlossen haben, dann rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per E-mail über unseren Fragebogen für eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Wenn wir ein Mandat übernehmen, steht am Anfang die Prüfung, ob Sie im Zuge des Vertragsabschlusses über Ihr Widerspruchsrecht überhaupt und - falls ja - rechtlich zutreffend belehrt wurden oder notwendige Verbraucherinformationen unterblieben sind.

 

Eine Vielzahl der damaligen Belehrungen durch die Versicherer war rechtsfehlerhaft oder erfolgte gar nicht, oft waren Verbraucherinformationen unzureichend, all das eröffnet jetzt erhebliche Chancen.

 

Im nächsten Schritt klären wir mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme - bislang konnten wir stets eine Kostenübernahme erreichen -, danach schreiben wir die Lebensversicherung an.

 

Nachschläge oder erhöhte Ablaufleistungen / Auszahlungen konnten wir bislang in der Mehrheit der insgesamt von uns vertretenen Fälle erreichen, betroffen waren die Allianz, die Allianz Life, die AXA, die Generali, die Zürich, die Continentale, die Süddeutsche LV, die Württembergische, die LV von 1871, die Atlantic Lux, die Pb-LV, die Debeka, die Skandia, die DBV, die WWK, die Vorsorge Luxemburg, die Hannoversche Leben, die Nürnberger Leben, die Provinzial, die Ergo, die Canada Life, die Standard Life, die Sparkassen LV, die Rheinland LV, die Cosmos LV, die Delta Lloyd, die Vorsorge LV, die Neue Leben, weitere dürfen wir aus Rechtsgründen wegen getroffener Stillschweigensvereinbarungen hier nicht nennen.

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