Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015 Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #
Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #  

Häufig gestellte Fragen:

Welche Unterlagen brauchen wir für die Prüfung ?

 

Benötigt werden eine Kopie des Versicherungsscheines und die im Rahmen des Vertragsabschlusses Ihnen vom Versicherer eventuell noch übermittelten weiteren Unterlagen wie Bedingungswerke und das Begrüßungs- bzw. Übersendungsschreiben, mit dem Ihnen die Police seinerzeit geschickt wurde.

Wenn vorhanden, wäre die letzte Jahresmitteilung des Versicherers über Ablaufleistung, Rückkaufswert usw. noch hilfreich.

Ausserdem benötigen wir noch Informationen, falls Sie zwischenzeitlich mit der Beitragszahlung ausgesetzt haben.

 

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Wie lange dauert das Ganze ?

 

Wenn wir Ihre Unterlagen haben, sehen wir diese durch und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung der Erfolgsaussichten. Wenn die Erfolgschancen gut sind, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen. Die Verfahren dauern dann durchschnittlich 1 Jahr, wobei wir Zinsen gegen die Versicherer geltend machen.

 

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Was kostet es mich ?

 

Wenn Sie für den Streit mit der Lebensversicherung rechtsschutzversichert sind, entstehen Ihnen durch unsere Arbeit keinerlei Kosten.

 

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Was kann es mir bringen ?

 

Im günstigsten Fall ca. 30 % Aufschlag auf den Auszahlungsbetrages bei klassichen Kapitallebensversicherungen oder Rentenversicherungen, verglichen mit dem Rückkaufswert nach Kündigung, im Fall, dass bereits ausgezahlt wurde, einen erheblichen Nachschlag, bei  fondsgebundenen Versicherungen im Einzelfall sogar noch erheblich mehr (bis zu 200%).

 

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Gibt es Fälle, wo der Rechtsanwalt abrät ?

 

Ja, wenn Sie schwerer erkrankt sind oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung mitabgeschlossen haben, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, nichts zu veranlassen. Und wenn Sie im Einzelfall (eher selten) ordnungsgemäß belehrt wurden und alle notwendigen Verbraucherinformationen erhalten hatten, raten wir natürlich auch ab.

 

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