Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015 Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #
Rechtsanwälte Bendiksen & Sikorski --- Sonderseite BGH 07. Mai 2014 und 29. Juli 2015Verbraucherfreundliche Urteile auch 2014, 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 # oft hohe Nachzahlungen bei Lebensversicherungen aushandelbar #  

Wie arbeiten wir für Sie, wie ist der Ablauf ?

 

Grundsätzlich übernehmen wir Mandate zum Widerspruch bei Lebens- / Rentenversicherungen bundesweit.

 

Zunächst schildern Sie uns telefonisch Ihre Situation, wann haben Sie die Lebensversicherung abgeschlossen, wie lange läuft sie noch, welche Beiträge zahlen Sie monatlich ? Welche Unterlagen haben Sie im Zusammenhang mit dem Vertrag damals erhalten, insbesondere, welchen Wortlaut hatte die Widerspruchsbelehrung bzw. gab es überhaupt eine solche ? Wir nehmen uns reichlich Zeit am Telefon und können Ihnen dann in der Regel bereits eine erste Einschätzung geben.

 

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie hierfür auch unseren Fragebogen verwenden.

 

Nach der Ersteinschätzung überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob es Sinn macht, etwas zu unternehmen.

 

Dabei klären wir zunächst, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten eintrittspflichtig ist (das ist meist der Fall).

 

Wir bitten Sie dann, uns den wichtigen Teil der Unterlagen (in Kopie) per Post, Fax oder E-mail zu übersenden. Wenn Sie in erreichbarer Entfernung unseres Kieler Büros wohnen, freuen wir uns, wenn Sie zum persönlichen Termin zu uns kommen, üblicherweise kann die gesamte Abwicklung (wir leben in Corona-Zeiten) aber auch telefonisch und schriftlich erfolgen. Da wir ständig zu Gerichtsterminen in ganz Deutschland unterwegs sind, können wir uns auf Wunsch und mit einem zeitlichen Vorlauf von in der Regel 4 Wochen aber auch bei Ihnen vor Ort zusammensetzen, um gemeinsam Ihren Versicherungsordner durchzugehen.

 

Nach Eingang der Unterlagen nehmen wir direkt Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf, erläutern der Rechtsschutzversicherung die Sachlage und bitten um Kostenschutz.

 

Wenn Sie noch nicht rechtsschutzversichert sind, beraten wir Sie über die Möglichkeiten eines Neuabschlusses, bei manchen Rechtsschutzversicherungen ist ein Einkauf in die künftige Deckung nach der aktuellen Gesetzeslage noch möglich, solange der Widerspruch noch nicht ausgeübt wurde.

 

Nach Bestätigung der Rechtsschutzversicherung schreiben wir dann die Lebensversicherung an.

 

Ihr Ansprechpartner bei uns ist Rechtsanwalt Bendiksen.

 

Das wichtigste zum Schluß:

 

Im Unterschied zu vielen Großkanzleien nehmen wir Gerichtstermine in ganz Deutschland ausschließlich selber für Sie wahr, das heißt, wir überlassen die Vertretung vor Ort niemals einem sogenannten Terminsvertreter oder Unterbevollmächtigten, egal, um wie große oder kleine Geldbeträge es für Sie geht.

 

 

 

 

Hier finden Sie uns

Rechtsanwälte

Bendiksen & Sikorski
Am Germaniahafen 6
24143 Kiel

 

Tel. 0431-665620

Fax 0431-673035

 

Kontakt

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